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Förderprogramm: Plau am See vernetzt

Wohnungsgenossenschaft Lübz-Plau e.G.

Friedensstr. 1
19395 Plau am See

(038735) 46882

E-Mail:
Homepage: www.wohnungsgenossenschaft-luebz-plau.de

Öffnungszeiten:
Mittwoch: 09:00 Uhr - 11:30 Uhr

oder nach Vereinbarung

Geschichte 09.11.1957 Gründung der Genossenschaft " 7. Oktober " Mit der Vereinigung beider deutscher Staaten wurde das Genossenschaftsgesetz von 1898 auch für die Genossenschaften der ehemaligen DDR bindend. Es bestand die Notwendigkeit, die Arbeiterwohngenossenschaft "7.Oktober" (AWG) in eine eingetragende Genossenschaft entsprechend geltendem bundesdeutschen Recht umzuwandeln. Dieses Erfordernis wurde folgendermaßen erfüllt: 1. Einführung einer neuen Satzung auf Grundlage des Genossenschaftsgesetzes und Bestätigung durch die Mitgliederversammlung am 24.11.1990 2. Wahl des Aufsichtsrates und Bestellung des Vorstandes auf Grundlage des Genossenschaftsgesetzes während der Versammlung am 24.11.1990 3. Eintragung der ehemaligen AWG als Lübzer Wohnungsgenossenschaft e. G. (durch geänderte Satzung ) in das Genossenschaftsregister 01.01.1997 Fusion mit der AWG "Fortschritt" Plau. Seit dem sind wir die Wohnungsgenossenschaft Lübz-Plau e.G. 1993-1997 Umfangreiche Sanierung unseres Wohnungsbestandes Service Mitglieder unser Genossenschaft haben die Möglichkeit, ein Gästewohnung zu mieten. In Plau Vogelsang 45 Eine 4-Raum-Wohnung Preise pro Nacht in Plau: 1 Person = 15 Euro 2 Personen = 20 Euro 3 Personen = 25 Euro 4 Personen = 30 Euro Alles inklusive Allgemeines Was ist eine Havarie? Wir meinen nicht die Kleinreparaturen, sondern einen der folgenden Fälle:

  • Heizungsausfall
  • kein Strom in der ganzen Wohnung
  • Wasserrohrbruch
  • oder ähnliche wirklich wichtige Fälle

Im Brandfall ist natürlich immer sofort die Feuerwehr zu informieren! Während der normalen Geschäftszeiten rufen Sie bitte zuerst die Verwaltung der Wohnungsgenossenschaft an. Wir organisieren sofort die Behebung des Schadens. Nicht zu Havarien gehören:

  • tropfende Wasserventile
  • verstopfte Handwaschbecken
  • li>Badewannen oder Toilettenbecken
  • Türschließanlagen
  • einzelne defekte Lichtschalter und Steckdosen
  • defekte Sicherungen und Relais in der Wohnung
  • defekte Kochplatten und Backröhren bei Elektroherden

Um größere Schäden zu vermeiden, bitten wir Sie unter Beachtung der Art der Havarie in Ihrer Wohnung die Hauptventile für Gas und Wasser zu schließen bzw. die Sicherungen an der E-Anlage zu entfernen (Gefahr eines Kabelbrandes). Bitte beachten Sie, dass die Havariedienste nicht zu normalen Reparaturzwecken an den Wochenenden und geschäftsfreien Zeiten herangezogen werden dürfen.